Schnee- und Straßenreinigungsverordnung der Stadt Zirndorf

  • In Zirndorf sind Sie als Anlieger verpflichtet Ihren Gehweg oder Ihre Gehbahnen selbst zu reinigen. Dies gilt für alle Verkehrsflächen, vor allem für das Freimachen und Bestreuen von Eis und Schnee.
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  • Selbstverständlich können Sie auch Dritte mit den Arbeiten beauftragen, allerdings bleibt die Verantwortung bei Ihnen.
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  • Sie haben als Anlieger die Reinigung und Räumung so durchzuführen, dass der Verkehr oder Anlieger möglichst wenig behindert oder belästigt werden.
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  • Unterm Jahr werden Sie verpflichtet, Gräser und Pflanzen außerhalb der Grünflächen aus Ritzen und Rissen ohne chemische Mittel zu beseitigen.
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  • Der Schmutz / Straßenkehricht ist von Ihnen zu entsorgen.
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  • Es dürfen keine Regeneinlässe oder –durchlässe damit verstopfen.
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  • Der Stadt Zirndorf bleibt es vorbehalten, über eine außerordentliche Reinigung zu entscheiden, insbesondere in der Zeit von 7 – 20 Uhr an den Werktagen und von 8 – 20 Uhr an Sonn- und Feiertagen sind die Wege vom Schnee freizumachen und bei Glätte zu bestreuen, also in sicheren Zustand zu bringen.
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  • Sie dürfen nur Streumittel verwenden, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung haben. Salz oder Salz-Sand-Gemische sind nicht zulässig.
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  • Allerdings können Sie den Streusand zur Lagerung mit ca. 10% Streusalz versetzen.
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  • Die abgeschobenen Schnee- oder Eismassen sollen von Ihnen am Rande des Gehwegs oder des gemeinsamen Geh- und Radweges gelagert werden.
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  • In Ausnahmefällen dürfen die abgeschobenen Schnee- oder Eismassen auch am Rand der Fahrbahn gelagert werden, wobei aber Straßenrinnen und Regeneinlässe unbedingt frei zu halten sind.
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  • Durchgänge zwischen abgelagerten Schnee- und Eismassen sind so anzulegen, wie es die Verkehrsbedürfnisse erfordern.
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  • Abladen von Schnee und Eis an einem der von der Stadt Zirndorf bestimmten Plätze ist gestattet. Die Abladestellen werden vor Eintritt des Winters im Amtsblatt und in der Tagespresse bekannt gegeben.
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  • Abfälle, insbesondere Schutt, Blech und Scherben dürfen dem abgelagertem Schnee- und Eismassen nicht beigemengt werden.
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Wir hoffen, Sie konnten diese Information gebrauchen und wünschen Ihnen eine allseits glättefreie Zeit.

Ihr Team von

BDZ-Immobilien

Quelle: StraßenreinigungsVO – StrRVO der Stadt Zirndorf vom 24.09.2008

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