Energieausweis
Wie viel Energie braucht meine Immobilie?
Wenn Sie die Antwort auf diese Frage schon immer interessiert, haben Sie hier die Möglichkeit, schnell und preiswert an diese Information zu kommen.
Denn seit 01.10.2007 trat die novellierte Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Seither ist es Pflicht, den bundesweit einheitlichen Energieausweis bei Vermietung und Verkauf vorzulegen.
Ein einfacher "Energieausweis-Check" sagt Gebäudeeigentümern, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss. Die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt wurden, bleiben unverändert.
Schritt für Schritt müssen Sie als Immobilieneigentümer bei Wohngebäude die bis Ende 1965 erbaut wurden, Mietern oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen.
Der Energieausweis hilft potentiellen Käufern bei Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen.
Mieter oder Käufer können sehr einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das schafft mehr Transparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Welcher Energieausweis ist für mich der richtige?
Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Eigentümer haben die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen:
Der Verbrauchsausweis dagegen beruht auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.
Wir, das BDZ Zirndorf empfehlen den Bedarfsausweis, denn
“Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird.”
Wir erlauben uns, Ihnen ggf. individuelle Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Für einen Verbrauchsausweis benötigen wir:
Verbrauchsabrechnungen mindestens der letzten 3½ Jahre (z.B. Ölverbrauch, Gas-Ablesungen)
Für einen Bedarfsausweis benötigen wir:
- Kopie des letzten Kaminkehrerprotokolls (möglichst aktuell)
- Maßstäbliche Pläne (Grundrisse, Ansichten und Schnitte)
- Abstand Gelände zu Oberkante Erdgeschoss-Fußboden
Ihren offiziellen Energieausweis bekommen Sie in Kürze per Post.
Bei Fragen oder Unklarheiten rufen Sie uns an, Telefon Nr. 09 11 / 96 50 70, wir helfen Ihnen gerne weiter
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